Informationen rund um die Grabanlage
Was kostet eine Grabanlage?
Wir entwerfen und fertigen Ihre Grabanlage individuell. Alle Möglichkeiten und Kosten werden bereits im ersten Gespräch zusammengestellt, individuell – ganz nach Ihren Wünschen. Grabgröße, Art der Grabanlage, Material, Einfassung, Abdeckung, Ornament und Inschrift wirken sich auf die Preisgestaltung aus.
Wie lange dauern Fertigung und Lieferung eines Grabsteins bzw. einer Grabanlage?
Von der Beauftragung bis zur Fertigstellung der kompletten Grabanlage auf dem Friedhof
sollten ca. 6 bis 14 Wochen eingerechnet werden. Zuerst muss die Grabanlage bei der Friedhofsverwaltung genehmigt werden. Hierzu reichen wir für Sie einen Genehmigungsantrag ein. Im Normalfall ist dieser nach ca. 2 Wochen genehmigt. Anschließend gehen wir in Produktion. Je nachdem, welches Material Sie sich ausgesucht haben, kann die Lieferzeit variieren. Auch macht es einen Unterschied, ob Sie ein Urnen-, Einzel- oder Doppelgrab ausgesucht haben.
Wie lange muss gewartet werden, bis die Grabablage versetzt wird?
Das kommt letztendlich auf die Bestattungsform an. Nach einer Urnenbestattung kann ohne zusätzliche Wartezeit die Urnengrabanlage versetzen. Bei Erdbestattungen ist es aus technischen Gründen zu empfehlen, mindestens ein Jahr zu warten, damit das Erdreich Zeit hat, sich zu setzen. Lassen Sie sich diese Zeit für Ihre Entscheidungsfindung. Material und Gestaltung der Grabanlage sollen zum Verstorbenen und Ihren individuellen Vorstellungen passen.
Gibt es Vorschriften für die Grabanlage?
Für jeden Friedhof gibt es Satzungen. Dort sind alle Regeln, Rechte, Pflichten und
Gestaltungsrichtlinien festgelegt. Aufgrund unserer langen Erfahrung können wir Sie entsprechend beraten, um alle notwendigen Vorgaben, die auf den Friedhöfen auch variabel sein können, einzuhalten.
Braucht man eine Genehmigung für die Grabanlage?
Ja, eine Genehmigung ist notwendig, aber darum kümmern wir uns für Sie. Wir reichen bei den Verwaltungen einen Plan mit maßstabsgerechter Zeichnung, Beschreibung des Materials, der individuellen Form und Ornamentik sowie der Beschriftung ein. Dies ist unser kostenfreier Service. Die Friedhofsverwaltung prüft den Antrag und erteilt dann eine (kostenpflichtige) Genehmigung.
Welche Gewährleistung erhalte ich?
Wir arbeiten seit Jahrzehnten sehr gewissenhaft und zuverlässig. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Manche Schäden entstehen durch äußere Einflüsse (z. B. Absenkung durch Belegung des Nachbargrabes). Es ist unser Ziel, mit Ihnen alle Schadensfälle kulant und schnell zu bearbeiten.
Können Sie bestehende Grabanlagen im Sterbefall abbauen und lagern?
Für Beerdigungen sind wir schnell für Sie erreichbar und können alle notwendigen Arbeiten erledigen. Die Grabanlagen werden fachgerecht abgebaut und eingelagert. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, stehen wir in gutem Kontakt mit allen Verwaltungen und Bestattungsunternehmen.
Haben Sie weitere Fragen?
Gerne stehen wir für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.